Finum Private Finance AG – Erfahrungen – Schadensersatz – Klage

Hinweis

27.03.2019:

FiNUM.Private Finance AG – SRQ FinanzPartner AG:

Die FiNUM Private Finance AG ist aus dem Zusammenschluss der SRQ Finanz Partner AG und der FiNUM.FINANZHAUS GmbH entstanden. Sie gehört zur JDC Group AG (vormals: Aragon AG) und hat ihren Sitz in Berlin.
Bundesweit sind für die sich als „Vermögens- und Finanzberatungsinstitut“ bezeichnende FiNUM.Private Finance AG zahlreiche Berater – Private Banking-, Vermögensberater und Wealthmanager – tätig.
Zudem arbeitet die FiNUM. Private Finance AG nach ihren Angaben mit zahlreichen Geschäftspartnern, wie z.B. der DAB bank AG, V-Bank AG, Augsburger Aktienbank AG, UBS AG, Berenberg AG, Bankhaus Metzler AG, Flossbach von Storch AG oder DJE Kapital AG zusammen.

Produkt-Portfolio der Finum Private Finance AG:

Ihr Produktportfolio umfasst u.a. Wertpapiere, Beteiligungen – geschlossene KG-Fonds (z.B. Agrarfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds), Alternative Investment Fonds (AIFs), etc. – Direktinvestments, Immobilien (z.B. Eigentumswohnungen, Studentenappartments, steuerbegünstigte Sanierungsobjekte, etc.) sowie deren Finanzierung sowie fondsbasierte Vermögensverwaltungen (z.B. „easy Profi Vermögensverwaltung“).

Beratungs-Angebot der Finum Private Finance AG:

Wie z.B. auf der Internetseite der FiNUM.Private Finance AG zu lesen ist, will diese ein „Vermögensmanagement“ und ihren Kunden hierbei eine „umfassende Finanz- und Vermögensplanung“ anbieten. Nach dem erarbeiten einer Finanzstruktur, die der Lebensplanung ihrer Kunden gerecht werde, beschaffe die Finum ihren Kunden sodann „die geeigneten Produkte des Kapitalmarkts, die Sie für eine optimale Umsetzung Ihrer Finanzpläne benötigen.“ Bei der FiNUM sei „Vermögensaufbau und Vermögenssicherung ein stetiger Prozess aus Analyse, Empfehlung, Umsetzung und kontinuierlicher Kontrolle.“

Erfahrungen unserer Mandanten:

Diese vollmundigen Aussagen der Finum Private Finance AG korrespondieren jedoch nicht mit den uns von Mandanten geschilderten Erfahrungen.
Anstatt eines Vermögensaufbaus und einer Vermögenssicherung wurden Mandanten seitens der Berater der Finum.Private Finance AG bzw. deren Rechtsvorgängerin der SRQ FinanzPartner AG Kapitalanlagen vermittelt, die mit einem sog. Teil- oder Totalverlustrisiko behaftet sind und dies obwohl ihnen diese Anlagen nach ihren Schilderungen seitens der Berater als sichere Kapitalanlagen empfohlen wurden.
Wenn Verluste realisiert werden müssen, kann nicht nur von keinem Vermögensaufbau, sondern schon gar nicht von einer Vermögenssicherung die Rede sein.

Klage gegen die FiNUM.Private Finance AG:

Hinsichtlich der Fehlberatung zu diversen Fonds haben wir bereits Klage gegen die Finum.Private Finance AG eingereicht.

Schadensersatz – Urteile BGH:

Ãœber solche Teil-, Totalverlust- oder Nachschussrisiken (§ 172 Abs. 4 HGB – Ausschüttungsrückforderung) sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sind Anleger aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtzeitig vor dem Abschluss einer Kapitalanlage zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären. Ist eine solche Aufklärung, was im Einzelfall zu prüfen ist, unterblieben, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu (Beratungshaftung).

Verjährung:

Ganz wichtig ist es hier die Verjährung zu beachten.

Daher sollten Anleger, die sich unzureichend oder fehlerhaft beraten fühlen oder die ihre Beratung überprüfen lassen möchten, nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Unser Angebot an Sie – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de