DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. – Ausschüttungsrückforderung – Vergleich

Hinweis

Stand: 28.04.2017

Schreiben der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann + Kollegen vom April 2017:

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Anleger der ehemaligen DSK Leasing AG & Co. KG im April 2017 seitens der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann, Karlsruhe im Namen der früheren Komplementärin und Liquidatorin DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. angeschrieben und zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert wurden.

Ausschüttungsrückforderung:

Begründet wird diese Zahlungsforderung gegenüber den Anlegern seitens der DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. u.a. mit negativen Kapitalkonten.

Prüfung:

Wie wir aber inzwischen – nach der Sichtung und Prüfung mehrere solcher an die Anleger gerichteten Schreiben – feststellen mussten, sind die dort genannten Zahlen oftmals nicht mit den früheren Kontoauszügen in Einklang zu bringen.
Zudem hatten wir schon in unserem Artikel vom 21.04.2017 auf diverse Widersprüche hingewiesen.
Hinzu kommen noch weitere rechtliche Ansatzpunkte, um sich gegen die Ausschüttungsrückforderung zur Wehr zu setzen.

Vergleichsangebot der DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L.:

Aus diesen Gesichtspunkten haben wir unseren Mandanten von der Annahme des seitens der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann in deren Rückforderungsanschreiben für die DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. unterbreiteten Vergleichs abgeraten.

Vergleichsverhandlungen:

Vielmehr haben wir – basierend auf unseren Prüfungen – für unsere Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung wünschen, außergerichtliche Vergleichsverhandlungen aufgenommen und bereits ein vielversprechendes Gespräch geführt.
Insoweit deuten sich für unsere Mandanten deutlich bessere Vergleichslösungen an, als seitens der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann z.B. mit Schreiben vom 13.04.2017 bislang unterbreitet worden waren.

Anschreiben durch eine andere Rechtsanwaltskanzlei:

Wie uns von einigen Anlegern berichte wurde, erhielten diese wenige Tage nach dem Schreiben der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann ein weiteres Anschreiben, nun von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei, mit dem ihnen eine „kostenfreie Erstprüfung“ und die Aufnahme in einen „Pool“ unterbreitet wurde.
Hier sehen wir diverse Fragestellungen, insbesondere vor welchen Hintergründen und mit welcher Motivation diese Anschreiben seitens der andere Rechtsanwaltskanzlei erfolgt sind; zumal sich am Ende dieser Schreiben in dem für den Anleger vorgesehen Unterschriftsfeld die für den jeweiligen Anleger ursprünglich seitens der DSK Leasing AG & Co. KG vergebene Anlegernummer findet.

Keine Interessenkollisionen:

Uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei unserer Mandatierung keine Interessenkollisionen bestehen. Wir sind allseits unabhängig und nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet.

Hilfestellungen für geschädigte Anleger:

Wenn auch Sie von unseren bisherigen Prüfungen und Verhandlungen profitieren möchten, sollten Sie sich durch die seitens der Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann gesetzte Zahlungsfrist nicht unter Druck setzen lassen und nicht vorschnell die geforderte Zahlung leisten.

Vielmehr bieten wir Ihnen eine konkrete Einzelfallprüfung an, da pauschale Ersteinschätzungen aus unserer Sicht wenig hilfreich sind. Auch wenn eine konkrete Prüfung im Einzelfall nicht kostenfrei möglich ist, so können wir Ihnen aufgrund unserer Spezialisierung und unserer Erfahrung aus zahlreichen Mandaten anbieten, Ihre Angelegenheit und Ihre Aussichten zu einem günstigen Prüfungsangebot zu prüfen.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Bewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise und Ihre Einbeziehung in die für unsere Mandanten geführten Vergleichsverhandlungen erörtert werden.