Clerical Medical – Scottish Widows – Brexit – Information

Hinweis

03.01.2019

Clerical Medical (CMI) – Scottish Widows Limited – Scottish Widows Europe S.A.:

Aktuell werden die Versicherungsnehmer der Scottish Widows Limited (SWL) – zuvor Clerical Medical Investment Group (CMI) – darüber informiert, dass eine Ãœbertragung der Lebensversicherungsverträge auf die neu gegründete Scottish Widows Europe S.A. (SWE) erfolgen soll.

Brexit РAustritt des Vereinigten K̦nigreichs aus der EU:

Hintergrund der beabsichtigten Übertragung ist der anstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit), da davon ausgegangen wird, dass britische Versicherer mit dem Brexit die sog. „EU-Pass-Rechte“ (EU-Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und die Niederlassungsfreiheit) verlieren werden. Ein britisches Unternehmen wie die Clerical Medical bzw. Scottish Widows Limited wäre dann wohl nicht mehr in der Lage, seine europäischen Versicherungsnehmer wie bisher zu betreuen.

Scottish Widows Europe S.A. – Übertragung der Lebensversicherung:

Deshalb hat die Clerical Medical bzw. Scottish Widows Limited die Scottish Widows Europe S.A. mit Sitz in Luxemburg gegründet, auf die die mit ihr abgeschlossenen auf Euro lautenden Verträge übertragen werden sollen.
Die Übertragung der Lebensversicherungs-Verträge (Europäische Portfolio) soll nach der erwarteten Zustimmung des Obersten Gerichtshofs in England und Wales voraussichtlich am 28. März 2019 vollzogen werden.

Auswirkungen für die deutschen Versicherungskunden:

Im Hinblick auf den Insolvenzschutz hat die Übertragung der Lebensversicherungs-Verträge von der jetzigen Scottish Widows Limited auf die Scottish Widows Europe S.A. für die deutschen Versicherungskunden gravierende Auswirkungen.
Derzeit profitieren diese noch von dem gesetzlichen britischen Entschädigungsfonds FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Dieser springt im Insolvenzfall eines Versicherers zum Schutz der Inhaber von Versicherungsverträgen ein und garantiert 100 Prozent der Ansprüche aus Lebensversicherungen. Allerdings greift dieser Schutz nur für Inhaber von Versicherungsverträgen von im Vereinigten Königreich ansässigen Versicherern sowie deren EWR-Niederlassungen.

Mit der beabsichtigten Übertragung Ihrer Lebensversicherung auf die Scottish Widows Europe S.A. verlieren Sie diesen Insolvenz-Schutz. In Luxemburg existiert kein vergleichbares Entschädigungssystem für Lebensversicherungsverträge.

Clerical Medical (CMI) – Scottish Widows – Rentenkonzept:

Oftmals waren die Lebensversicherungsverträge in sog. Rentenkonzepte wie z.B. den sog. Europlan, die Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR), die LEX-Konzept-Rente oder auch die System-Rente der Barkholz ADW GmbH eingebunden (Clerical Medical CMI – Rentenmodelle).
Je nach vertraglicher Ausgestaltung waren hier fortlaufende Auszahlungen der Clerical Medical (CMI) bzw. Scottish Widows Limited vorgesehen, sodass gerade hier ein Insolvenzschutz wie ihn der FSCS vorsieht und den die Anleger nun mit der beabsichtigten Übertragung der Verträge auf die Scottish Widows Europe S.A. verlieren, von besonderer Bedeutung ist.

Bewertung РM̦glichkeiten der Versicherungskunden:

Vielen Versicherungskunden stehen jedoch diverse rechtliche Möglichkeiten zu, wobei jedoch im Einzelfall zu bewerten ist, welcher rechtliche Weg beschritten werden sollte:

  • Schadensersatz:
    Wie uns aus zahlreichen bearbeiteten Fällen bekannt ist, wurden Versicherungsnehmer seitens der Clerical Medical (CMI) nicht hinreichen aufgeklärt. So wurden z.B. unrealistische Renditeprognosen hervorgehoben oder es wurden die Hintergründe des sog. Glättungsverfahrens (sog. „Smoothing“) unzureichend erläutert. Wie u.a. der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, resultieren hieraus Schadensersatzansprüche der Anleger.
  • Erfüllungsansprüche:
    Weiter hat der BGH entschieden, dass die Clerical Medical (CMI) zur Erfüllung der in den Versicherungsscheinen enthaltenen Auszahlungsplänen – unabhängig von einem ausreichenden Wertzuwachs (vgl. z.B. BGH, Az.: IV ZR 164/11) – verpflichtet ist.
    Die hieraus resultierenden Erfüllungsansprüche der Anleger bestehen auch bei einer etwaigen Verjährung der Schadensersatzansprüche fort.
  • Widerspruch bzw. Rücktritt:
    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass aufgrund in zahlreichen zwischen dem 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossenen Lebensversicherungen enthaltener fehlerhafter Belehrungen oder anderer Formfehler diese grundsätzlich noch heute widersprochen werden können. Ein solcher Widerspruch oder Rücktritt kann sich lohnen, weil der Versicherungsnehmer – im Unterschied zu einer Kündigung – mehr als die eingezahlten Beiträge erhält.

Empfohlenes Vorgehen:

Zur Beantwortung der Frage, welche rechtlichen Schritte Versicherungskunden der Clerical Medical (CMI) bzw. Scottish Widows Limited im Hinblick auf die nun beabsichtigte Übertragung der Verträge auf die Scottish Widows Europe S.A. ergreifen sollten, ist eine individuelle Prüfung im Einzelfall unerlässlich.

Unser Angebot an Sie:

Zur Orientierung bieten wir Anlegern hierzu ein kostengünstiges Prüfungsangebot an.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf (0681)96 87 89-0 oder kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de) und wir sagen, Ihnen, welche Unterlagen und Informationen wir für eine erste Prüfung benötigen.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir hierauf basierend die Kostendeckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.