Argyle Fonds – Quantum Leben – Schadensersatz

Hinweis

Stand: 23.03.2017

Argyle Fonds:

Auf die Argyle Fonds – Argyle Principal Protected Private Client 5 Yr. High Yield Monthly Pay Notes SP; Argyle Principal Protected Managed Receivables 9,0% Net 5 Yr. Monthly Pay Fund SP EUR – sind wir bei der Prüfung der seitens der Quantum Leben AG, Vaduz (Liechtenstein) angebotenen fondsgebundenen Lebensversicherung „Select Investment Bond“ – „SIB-Police“ aufmerksam geworden. Die seitens der dortigen Versicherungskunden eingezahlten Prämien sollten in „Argyle Fonds“ in EUR – Argyle Class S EUR Fund – oder in USD – Argyle Class T USD Fund – investiert werden.

Liquidationsverfahren:

Wie die Quantum Leben AG im Juli 2016 bekannt geben musste, hat das Management der Argyle- und ARC-Fonds die Rückzahlung, die Anteilswertberechnung und die Dividendenauszahlungen ausgesetzt und beim Gerichtshof der Cayman Islands, auf denen die Fondsgesellschaft ihren Sitz hat, die Liquidation beantragt. Liquidator sei eine FTI Consulting Limited.
Das „Handelsblatt Live“ berichtete, dass „Millionen von Anlegergeldern verschwunden“ seien.

Select Investment Bond – „SIB-Police“:

Da es sich bei der Select Investment Bond („SIB-Police“) um eine fondsgebundene Lebensversicherung handelt, wirken sich diese Entwicklungen auf die Lebensversicherungsverträge der Kunden der Quantum Leben AG erheblich aus. Immerhin ist solchen fondsgebundenen Lebensversicherungen das Teil- bzw. sogar Totalverlustrisiko immanent, das sich nun zu realisieren droht.

Quantum Leben AG:

Für die deutschen Anleger bzw. Versicherungskunden ist hier von Vorteil, dass ihr Vertragspartner nicht die Argyle-Fonds sind, sondern die Quantum Leben AG, gegen die bei einer fehlerhaften Aufklärung in Deutschland vorgegangen werden kann.

Rechtliche Einschätzung:

Solche Fehlaufklärungen wurden uns von Mandanten geschildert. Ihnen wurden nicht nur diese Risiken verschwiegen. Vielmehr war sogar von „Kapitalgarantien“, „Kapitalschutz-Mechanismen“ oder „Ausfallversicherungen“ die Rede. Wie aber die aktuellen Entwicklungen zeigen, existieren solche leider nicht.
Daher kommen nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) auch Schadensersatzansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft in Betracht. Aus unserer langjährigen Tätigkeit verfügen wir über Erfahrungen mit ebenfalls in Liechtenstein ansässigen Lebensversicherungsgesellschaften (z.B.: Vienna-Life Lebensversicherung AG, CapitalLeben Versicherung AG) und mit weiteren Lebensversicherungsmodellen.
Vorteilhaft ist zudem, dass uns schriftliche Unterlagen vorliegen, aus denen sich unzutreffende Aussagen zum angeblichen Kapitalschutz ersehen lassen.

Hilfestellung – Erstberatung:

Es wird im Einzelfall zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung erfolgt ist und ob Schadensersatzansprüche gegeben sind. Hierzu bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.

Wichtig ist, dass geschädigte Anleger hier nicht die Verjährung außer Acht lassen. Sie sollten nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.