Was tun als geschädigter Anleger?

Sie haben den Eindruck, fehlerhaft bzw. unzureichend beraten oder gar betrogen worden zu sein, wollen aber Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Ihre Ansprüche nicht verlieren?

Dann zögern Sie nicht zu handeln!

Gerade ein schnelles Tätigwerden ist aus vielen Gesichtspunkten von besonderer Bedeutung:

  • Ihre Ansprüche drohen bereits nach wenigen Jahren zu verjähren, wenn keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden.
  • Anspruchsrelevante Sachverhalte lassen sich nach Jahren schwieriger rekonstruieren und beweisen.
  • Auch kommt es immer wieder vor, dass berechtigte Ansprüche aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten bei den Haftungsgegnern später nicht mehr realisiert werden können.

Lassen Sie sich nicht vertrösten!

Bedenken Sie, dass Ihre Gegner naturgemäß eigene Interessen verfolgen. Floskeln, wie z. B. „die Anlage erholt sich wieder“, „die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind nur vorübergehend“ oder „warten Sie erstmal das Ende der Laufzeit ab“ helfen Ihnen nicht weiter. Im Gegenteil – ein weiterer Zeitverlust kann zum Verlust Ihrer Ansprüche führen.

Ziehen Sie in Ihrem eigenen Interesse möglichst von Anfang an fachkundige Hilfe hinzu!

Oft versuchen Anleger zunächst „auf eigene Faust“, Ansprüche gegen die Schädiger geltend zu machen oder diese zur Rede zu stellen. Neben dem Zeitverlust sind die juristischen Fallen, in die Sie hierbei geraten können, vielfältig. Leider kommt es immer wieder vor, dass hierbei Aussagen getroffen werden, die sich später als nachteilig erweisen können.

Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten und die Kosten, die auf Sie zukommen können. Wir beraten, unterstützen und schützen Sie. Unabhängig und ganz persönlich.
Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir kennen solche Fallen und wissen, was zu tun ist.

  • Erfahrung und Know-how besteht bereits seit 2001.
  • Die Kanzlei Thum & Strauß ist seit Ihrer Gründung klar auf den Anlegerschutz ausgerichtet und vertritt ausschließlich die Anlegerseite – und dies bundesweit.
  • Wir sind keine anonyme Großkanzlei. Die individuelle Betreuung steht bei uns im Vordergrund.
  • Verschiedenste Situationen und Bedürfnisse geschädigter Anleger sind uns aus zahlreichen Mandaten bewusst und vertraut.
  • Sie profitieren nicht nur von unseren langjährigen Erfahrungen und Fachkenntnissen, sondern auch von unseren gewachsenen Netzwerken aus Steuerberatern, Finanzgutachtern, etc.
  • Um die Verhandlungsposition unserer Mandanten zu stärken, bündeln wir, wo es sinnvoll ist, die Interessen geschädigter Anleger. Einem sog. Interessenverband oder ähnlichen Anlegerverbänden, deren wahren Akteure oft im Verborgenen bleiben und die von Ihnen erstmals Beiträge einfordern, müssen Sie hierzu nicht beitreten.
  • Unsere Erfolge, auch gegen vermeintlich übermächtige Gegner können sich sehen lassen!

Damit Sie Ihre Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit einschätzen können, bieten wir Ihnen zunächst eine fundierte Erstberatung an.

  • Hierzu übermitteln wir Ihnen im Regelfall einen Fragebogen und sagen Ihnen, welche Unterlagen wir zur Prüfung benötigen.
  • Sodann erhalten Sie von uns eine fundierte schriftliche Erstbewertung mit einer Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise und –damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen – eine Kostenübersicht. Da wir Ihre Kosten im Blick haben, raten wir von einem weiteren Vorgehen ab, wenn erkennbar keine Aussicht auf Erfolg besteht.
  • Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine reelle Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen und Sie entscheiden dann, ob Sie uns weiter mandatieren. Sollten Sie nach dieser Erstberatung von einer weiteren Mandatierung absehen, so entstehen Ihnen selbstverständlich keine weiteren Kosten.

 

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

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