alphapool GmbH – Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Hinweis

Stand: 02.10.2015

Insolvenz der alphapool GmbH – alphapool AG:

Wie bereits berichtet, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 23.09.2015 über das Vermögen der alphapool GmbH mit Sitz in Leipzig (zuvor: alphapool AG, Saarbrücken) unter dem Az.: 403 IN 840/15 das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Rüdiger Bauch der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung GmbH zum Insolvenzverwalter bestellt.

Forderungsanmeldungsfrist 05.11.2015:

Gemäß diesem Beschluss sind die Forderungen der Anleger der alphapool GmbH jetzt bis zum 05. November 2015 anzumelden.

Schreiben des Insolvenzverwalters:

Die Anmeldung der Insolvenzforderungen erfolgt nicht beim Insolvenzgericht, sondern beim Insolvenzverwalter. Der hiesige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Rüdiger Bauch hat verlautbaren lassen, dass er die Anleger der alphapool GmbH anschreiben und entsprechende Formulare zur Forderungsanmeldung zur Verfügung stellen will.

Anmeldung der Forderungen:

Im Rahmen der Forderungsanmeldung ist zu beachten, dass die anzumeldenden Forderungen richtig bezeichnet und berechnet sowie auch hinreichend begründet und belegt werden müssen.
Da die Erfahrung zeigt, dass solche Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren von Anlegern oftmals nicht einfach zu bewältigen sind, nehmen wir solche Forderungsanmeldungen für unsere Mandanten vor.

Schadensersatzansprüche:

Weiter sollten die geschädigten Anleger, die gerade vor dem Hintergrund der aus dem Insolvenzeröffnungsbeschluss hervorgehenden Überschuldung der alphapool GmbH nicht mit einer vollständigen Schadenskompensation rechnen können, ihre Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen und die Emissionshelfer nicht außer Acht lassen.
Nach bereits für unsere Mandanten durchgeführten Recherchen und Prüfungen sehen wir neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen auch solche aus Delikt, u.a. gemäß § 823 II BGB i.V.m. §§ 32, 1 KWG.

Hilfestellungen für geschädigte Anleger:

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten sowie der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise sowohl im Hinblick auf eine Forderungsanmeldung und Betreuung im Insolvenzverfahren unter Darlegung der für Sie anfallenden Kosten, als auch gegenüber weiteren Anspruchsgegnern auf Schadensersatz erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten. In bestehenden Mandanten liegen uns bereits Kostendeckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen vor. Entscheidend sind hierbei die jeweils vereinbarten ARB (Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen).