ALBIS Capital AG & Co. KG – Vorsicht beim Abschluss von Vergleichen

Hinweis

Stand: 17.09.2013

ALBIS Capital AG & Co. KG:

Wie bereits berichtet, lässt die ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. ihre Anleger über die Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann und Kollegen anschreiben. Danach sollen Anleger mit „Classic“- bzw. „ClassicPlus“- Beteiligungen Entnahmen/Ausschüttungen (zurück)zahlen und Anleger mit „Sprint“-Beteiligungen weitere Einlagenraten erbringen.

Vergleichsangebote:

Aktuell werden den Anlegern nun Vergleichsangebote zur Beendigung des Beteiligungsverhältnisses unterbreitet. Hierbei soll u.a. der Kommanditanteil an der ALBIS Capital AG & Co. KG mit allen Rechten und Pflichten an die RvH GmbH übertragen und seitens der Anleger noch ein abschließender Betrag an die ALBIS Capital AG & Co. KG gezahlt werden. Zugleich ist eine sog. Generalquittung vorgesehen, nach der der Anleger u.a. gegenüber der ALBIS Capital AG & Co. KG, der RvH Verwaltungs AG und der RvH GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen auf sämtliche Ansprüche und Rechte verzichtet.

Einschätzung:

Ob der Abschluss eines solchen Vergleiches sinnvoll ist, kann der einzelne Anleger nach unserer Einschätzung erst dann hinreichend beurteilen, wenn er weiß, auf welche Ansprüche und Rechte er verzichtet und welche Zahlungen er überhaupt noch hätte erbringen müssen.
So halten wir es bereits aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen – nachdem mit Wirkung zum 31.12.2012 die Liquidation der ALBIS Capital AG & Co. KG beschlossen wurde – für äußerst fraglich, ob seitens der Liquidatorin RvH Verwaltungs AG (Rechtsnachfolgerin der ALBIS Capital Verwaltungs AG) bzw. der ALBIS Capital AG & Co. KG i.L. noch „Sprint“-Raten von den Anlegern beansprucht werden können.
Außerdem sollte vorab geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschaften (wie z.B. die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH) und den Berater, Vermittler, Vertrieb bestehen.

Hilfestellung РRechtliche M̦glichkeiten РErstberatung:

Vergleichsangebote sollten daher nicht vorschnell unterzeichnet, sondern zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden. Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.