ALAG: Klagen gegen die Anleger

Hinweis

Stand: 14.11.2012

Atypisch stille Beteiligung:

An der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (vormals ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG bzw. ALAG Auto-Mobil AG, im Folgenden: ALAG), die zur Unternehmensgruppe der ALBIS Leasing AG gehört und die von der Rothmann & Cie. AG, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist, konzipiert wurde, konnten sich Anleger mit einer Einmaleinlage („Classic“ oder „Classic Plus“) oder mit einer Rateneinlage („Sprint“) atypisch still beteiligen.

Risiken:

Die einer solchen atypisch stillen Beteiligung immanten Risiken, insbes. das Risiko des Verlusts der eingezahlten Gelder oder bei den Einmalanlegern zudem das Risko, erhaltene bzw. wiederangelegte gewinnunabhängige Entnahmen wieder zurückzahlen zu müssen, beginnen sich für Anleger nun zu realisieren.

Liquidation:

Zwischenzeitlich musste die ALAG eingestehen, dass deren Geschäftsmodell gescheitert ist. Im Jahr 2009 wurde die Liquidation beschlossen und sodann der operative Geschäftsbetrieb eingestellt.

Klagen gegen die Anleger:

Da somit andere Einnahmequellen nicht mehr bestehen, sollen nun die Anleger zur Kasse gebeten werden.
Zunächst wurden die atypisch still beteiligten Anleger seitens eines Herrn Rechtsanwalt Mahlmann, der die Kommanditanteile der ALAG hält, außergerichtlich aufgefordert, aus dessen Sicht noch offene Einlagen zu erbringen bzw. Entnahmen/Ausschüttungen zurückzuzahlen. Nach offenbar nur mäßigem Erfolg sollen nun die einzelnen Anleger verklagt werden.

So hat die ALAG aktuell im November 2012 mitgeteilt, dass sie verstärkt Klagen gegen ihre Anleger einreichen wird.

Verteidigungsm̦glichkeiten РRechtsanwalt:

Geschädigte Anleger sollten nicht resignieren und eine gegen sie erhobene Klagen nicht ohne fundierte Prüfung anerkennen.

Wichtig ist jedoch, dass die mit der Klagezustellung laufende Zwei-Wochen-Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige beachtet wird. Sofern die Klage von einem Landgericht zugestellt wird, muss die Verteidigungsbereitschaft gegenüber dem Gericht von einem Rechtsanwalt angezeigt werden. Deshalb sollten Anleger sofort nach Erhalt der Klage ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Wie unsere Analysen zeigen, kommen je nach Einzelfall verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten in Betracht. Zudem können ggfs. – insbes. durch bereits erbrachte Zahlungen – erlittene Schäden für die Anleger im Wege einer sog. Drittwiderklage geltend gemacht werden.

Hilfestellung – Erstberatung:

Damit die Anleger ihre Erfolgsaussichten kurzfristig einschätzen können, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Hierbei wird u.a. zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist. Zudem profitieren Anleger von unserern bereits durchgeführten Recherchen und Erfahrungen aus laufenden Gerichtsverfahren.

Zudem klären wir für die Anleger auch die Kostendeckung durch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung.