ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG

Hinweis

Stand: 01.04.2011

Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG (vormals ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG bzw. ALAG Auto-Mobil AG, im Folgenden: ALAG), die zur Unternehmensgruppe der ALBIS Leasing AG gehört, wurde von der Rothmann & Cie. AG, deren Rechtsnachfolgerin die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ist, konzipiert.

Investitions-/Beteiligungsmöglichkeiten:

An ihr konnten sich Anleger mit einer Einmaleinlage („Classic“ oder „Classic Plus“) oder mit einer Rateneinlage („Sprint“) atypisch still beteiligen.

Gegenstand des Unternehmens:

Investiert werden soll laut Emissionsprospekt in Leasinggeschäfte aller Art, die kurz- und mittelfristige Vermietung von Kraftfahrzeugen ….

Risiken:

Als atypisch stille Beteiligung beinhaltet eine solche Beteiligung an der ALAG für die Anleger das sog. Totalverlustrisiko. Je nach Beteiligungsmodell kommt zudem das Risiko hinzu, dass der Anleger erhaltene gewinnunabhängige Entnahmen wieder zurückzahlen muss.

Berater/Vermittler:

Wie uns von Anlegern der ALAG geschildert wurde, haben ihnen die Berater/Vermittler die atypisch stille Beteiligung als risikolose Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen. Hierzu ist sie aber aufgrund der erheblichen Risiken nicht geeignet.

Zahlreiche Beteiligungen an der ALAG wurden unseren Mandanten von der Financial World Wirtschaftsberatung AG vermittelt.

Situation:

Wie diversen Rundschreiben der ALAG aus dem Jahr 2009 entnommen werden konnte, befindet sich diese in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Deshalb soll die ALAG nun liquidiert werden.

Hierzu fordert ein Herr Rechtsanwalt Mahlmann für die Beteiligungsgesellschaft bei den atypisch still beteiligten Anlegern bereits in der Vergangenheit ausgezahlte Ausschüttungen zurück sowie – aus dessen Sicht – noch offene Einlagenraten ein. Ob hierdurch eine Insolvenz vermieden werden kann, ist aus unserer Sicht jedoch fraglich. Allenfalls dürfte sich der bei zahlreichen Anlegern bereits entstandene Schaden nach unserer Einschätzung noch weiter erhöhen, weil auch bei Befolgen der Zahlungsaufforderung aufgrund der finanziellen Situation der ALAG nicht sicher mit positiven Kapitalkonten der Anleger in Höhe gezeichneten Einlagenhöhe gerechnet werden kann.

Durch kurze Fristsetzungen und Klageandrohungen versucht Herr Rechtsanwalt Mahlmann die atypisch still Beteiligten zur Zahlung zu bewegen.

Einige Rechtsanwälte werben damit, für ihre Mandanten mit Herrn Rechtsanwalt Mahlmann Vergleiche abzuschließen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da die Anleger in uns bekannt gewordenen Vergleichsangeboten auf sämtliche Ansprüche, also z.B. auch gegen die Gründungsgesellschaften und den Vertrieb verzichten sollen. Gerade hier sehen wir aber durchaus gute Ansatzpunkte im Hinblick auf eine Schadenskompensation.

Rechtliche Einschätzung:

Bei Täuschung über die Risiken stehen den Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu.

Die zur Platzierung der Beteiligungen verwendeten Emissionsprospekte sind nach unserer Einschätzung fehlerhaft. Zur Klärung von Prospekthaftungsansprüchen führen wir schon bei verschiedenen Gerichten mehrere Klagen für unsere Mandanten.

Weiter wird zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist.

Geschädigte Anleger sollten daher den Zahlungsaufforderungen der ALAG nicht ungeprüft nachkommen, sondern ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Hierzu bieten wir Anlegern eine kostengünstige Erstberatung an.

Hinweisen möchten wir noch darauf, dass einige Rechtsanwälte, die offenbar mit dem Vertrieb in Kontakt stehen, die Schadensersatzansprüche von geschädigten Anlegern der ALAG gegen den Vertrieb/Vermittler/Berater nicht verfolgen, obwohl gerade hier oftmals gute Erfolgsaussichten bestehen. Solche Interessenkollisionen bestehen bei uns nicht. Wir sind allseits unabhängig und nur den Interessen unserer Mandanten verpflichtet. Lesen Sie mehr zu unserer Philosophie.