Aktona-/Fondax-Fonds

Hinweis

Stand: 19.06.2013

Die Aktona Vermögensverwaltung GmbH, deren Geschäftsführer ein Herr Peter A. Laich ist, bezeichnet sich selbst als „unabhängiges Emissionshaus im Bereich geschlossener Fonds“ und hat ihren Sitz in Holzkirchen. Sie ist die Rechtsnachfolgerin der Fondax Vermögensverwaltung GmbH. Mit dem Namenswechsel im Jahr 2008 änderte sich auch der Name der seitens der Fondax-Gruppe aufgelegten Fonds. So wurde der zuerst aufgelegte Fondax-Beteiligungsfonds „Fondax Capital Management GmbH & Co. KG“ in „FCM Capital Management Fonds“ und der „Fondax Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG“ in „FCT Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG“ umbenannt.
Die aktuellen Fonds der Aktona-Gruppe sind der „FCS Capital Select GmbH & Co. KG“ und der „Aktona Premium Select GmbH & Co. KG“.

Gegenstand der Unternehmen:

Die Fonds der Aktona investieren in unterschiedliche Bereiche.
So soll der Unternehmensgegenstand des bereits seitens der Fondax platzierten Fonds„FCM Capital Management Fonds“ der Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Geschäftsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften, Grundstücksinvestitionen aller Art sowie der Erwerb und der Verkauf von Immobilien sein.
Gegenstand des „FCT Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG“ soll der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Aktien, Investmentfondsanteilen und Rentenpapieren sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien oder Immobilienbeteiligungen sein.
Der „FCS Capital Select GmbH & Co. KG“ soll in Immobilien, Schiffsbeteiligungen und Private Equity investieren.
Unternehmensgegenstand des „Aktona Premium Select GmbH & Co. KG“ soll der Handel mit Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds sein.

Investitions-/Beteiligungsmöglichkeiten:

An den Aktona-Fonds konnten/können sich Anleger mit einer Einmaleinlage oder mit einer Rateneinlage (mittelbar) als Kommanditisten beteiligen.

Risiken:

U.a. beinhaltet die Beteiligung für die Anleger das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, die Anleger können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren. Hinzu kommt je nach Beteiligungsmodell das Risiko, dass die Anleger in Höhe der erhaltenen gewinnunabhängigen Entnahmen/Ausschüttungen erneut Zahlungen erbringen müssen.

Berater/Vermittler:

Wie wir erfahren haben, wurden die Fonds von Beratern/Vermittlern als risikolose Geldanlage zur sicheren Altersvorsorge empfohlen. Ihre Eignung hierzu ist aber aufgrund der erheblichen Risiken sehr fraglich.

Negative Presse:

Außerdem wurde bereits in der Fachpresse kritisch über die „FONDAX Capital-Management GmbH & Co. KG“ sowie die „FONDAX Capital Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG“ berichtet und insbes. die hohen sog. „Weichkosten“ oder die Verwendung veralteter Prospekt-Unterlagen kritisiert.

Rechtliche Einschätzung:

Bei arglistiger Täuschung über die Risiken der Fondsbeteiligung stehen den Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht auch Schadensersatzansprüche zu.
Ggfs. können Anleger ihre Beteiligung auch noch heute widerrufen.

Es wird zu klären sein, ob eine mit der BGH-Rechtsprechung konforme Risikoaufklärung (siehe unter Erfolge) erfolgt ist. Sollten den Anlageinteressenten negative Presseartikel verschwiegen worden sein, so können hieraus ebenfalls Schadensersatzansprüche resultieren.

Geschädigte Anleger sollten daher den Zahlungsaufforderungen der Fonds nicht ungeprüft nachkommen, sondern ihre Verteidigungsmöglichkeiten und Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.